30 July 2026
Offener Brief - Ein eindringlicher Appell an die Bundestagsabgeordneten Bayerns der CSU und SPD

Psychische Gesundheit ist kein individuelles Luxusgut, sondern ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Fundaments - eine Gesellschaft, die psychische Gesundheit vernachlässigt, gefährdet ihre Zukunft.

In der mobilen Ansicht finden Sie ganz unten die Möglichkeit, diesen Brief zu unterschreiben!

An die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen in Bayern:

**CSU: **

Artur Auernhammer, MdB, Peter Aumer, MdB, Dr. Reinhard Brandl, MdB, Dorothee Bär, MdB, Alexander Dobrindt, MdB, Dr. Florian Dorn, MdB, Dr. Hülya Düber, MdB, Hansjörg Durz, MdB, Ralph Edelhäußer, MdB, Alexander Engelhard, MdB, Martina Englhardt-Kopf, MdB, Thomas Erndl, MdB, Dr. Jonas Geissler, MdB, Florian Hahn, MdB, Heiko Hain, MdB, Susanne Hierl, MdB, Alexander Hoffmann, MdB, Michael Kießling, MdB, Hans Koller, MdB, Dr. Konrad Körner, MdB, Ulrich Lange, MdB, Dr. Silke Launert, MdB, Dr. Andreas Lenz, MdB, Andrea Lindholz, MdB, Daniela Ludwig, MdB, Stephan Mayer, MdB, Christian Moser, MdB, Florian Oßner, MdB, Dr. med. Stephan Pilsinger, MdB, Alois Rainer, MdB, Alexander Radwan, MdB, Albert Rupprecht, MdB, Thomas Silberhorn, MdB, Katrin Staffler, MdB, Dr. Wolfgang Stefinger, MdB, Stephan Stracke, MdB, Prof. Dr. med. Hans Theiss, MdB, Siegfried Sebastian Walch, MdB, Dr. Anja Weisgerber, MdB, Tobias Winkler, MdB, Mechthilde Wittmann, MdB, Michael Frieser, MdB, Emmi Zeulner, MdB, Günter Baumgartner, MdB

**SPD: **

Sabine Dittmar, MdB, Gabriela Heinrich, MdB, Heike Heubach, MdB, Dr. Bärbel Kofler, MdB, Anette Kramme, MdB, David Mandrella, MdB, Sebastian Roloff, MdB, Bernd Rützel, MdB, Johannes Schätzl, MdB, Christoph Schmid, MdB, Michael Schrodi, MdB, Andreas Schwarz, MdB, Dr. Carolin Wagner, MdB, Carmen Wegge, MdB

Wir schreiben diesen Brief, weil uns die Lebensqualität, die soziale Teilhabe und, als Voraussetzung dafür, die psychische Gesundheit der Menschen in unserem Land am Herzen liegen. Alle Menschen, die psychisch erkranken und dennoch die Kraft finden, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu stellen, bedürfen politischer und gesellschaftlicher Unterstützung. Es ist ein Auftrag an uns alle, dafür zu sorgen, dass ihr Mut nicht ins Leere läuft, sondern auf ein System trifft, das sie auffängt, stärkt und begleitet.

In den vergangenen Monaten fanden in ganz Bayern zahlreiche Demonstrationen statt. In München wurde viermal, in Nürnberg dreimal, in Bamberg einmal, in Regensburg fünfmal und in Würzburg viermal demonstriert. Wir als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Bayern haben online und vor Ort, in unseren Praxen und Ihren Wahlkreisbüros zahlreiche Gespräche mit Ihnen geführt. Wir haben darüber gesprochen, welche Auswirkungen politische Entscheidungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung in unseren Städten und Landkreisen haben.

In persönlichen Gesprächen hatten Sie betont, dass die psychotherapeutische Versorgung in Ihren Wahlkreisen Ihnen am Herzen liegt und nicht geschwächt werden soll. Durch den am 10.7.26 gefassten Gesetzesbeschluss befürchten wir, dass genau das geschehen wird. Immerhin hat die Koalition einen Entschließungsantrag zur Schadensbegrenzung beschlossen, um Nachbesserungen vorzunehmen. Dessen Umsetzung soll im Sommer ausgestaltet und nach der Sommerpause im Parlament beraten werden.

Die politischen Entscheidungen der vergangenen Monate sind getroffen. Doch politische Verantwortung endet nicht mit einer Abstimmung. Sie beginnt mit Ihrem Versprechen für eine Strukturreform.

Mit Blick auf die Faktenlage¹˒²˒³ erübrigt sich jede weitere Debatte darüber, ob die psychotherapeutischen Berufsgruppen aktuell nur ihre finanziellen Interessen verteidigen oder sich in der Vergangenheit nicht ausreichend bemüht hätten, die steigende Zahl von Menschen mit Psychotherapiebedarf zu versorgen. Wir wollen mit Ihnen deshalb noch einmal über die Relevanz psychotherapeutischer Versorgung in Deutschland und in Bayern sprechen.

Dabei geht es um die Frage, welchen Stellenwert die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Land und innerhalb unseres Gesundheitssystems künftig einnehmen soll, und welche Verantwortung die Politik für die Strukturen übernimmt, die diese Gesundheit sichern.

Die anhaltend hohe Nachfrage nach Psychotherapie ist kein Beleg für fehlende Wirksamkeit. Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Realität. Immer mehr Menschen benötigen, auch aufgrund multipler nationaler und internationaler Krisensituationen, psychotherapeutische Behandlung. Ein fortbestehender Bedarf ist kein Argument gegen eine Versorgungsstruktur. Er ist der stärkste Beleg dafür, dass diese Struktur gebraucht wird und ausgebaut werden muss.

Die Schwierigkeiten, den Bedarf zu decken, zeigen, dass Strukturreformen notwendig sind. Lassen Sie uns diese gemeinsam entwickeln. Die parlamentarische Entscheidung ist gefallen. Ihre Folgen werden sich im nächsten Jahr und danach zeigen: in unseren Praxen, in Familien, Schulen, Jugendämtern und Kliniken. Wir bitten Sie deshalb, die Möglichkeit zu nutzen, die aktuellen Entwicklungen kritisch zu überprüfen und gemeinsam mit denjenigen Lösungen zu entwickeln, die täglich in der Versorgung arbeiten.

Hören Sie auf unseren Appell. Für die Stärkung der psychischen Gesundheit unserer Gesellschaft braucht es:

1 Vertrauen in bestehende fachliche Strukturen innerhalb unserer Berufsgruppe

Die Einschätzung von Diagnostik, Behandlungsbedarf und Dringlichkeit gehört in die Hände qualifizierter Fachpersonen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist dafür ein funktionierendes Instrument.

2 Vollständige Entbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen

Psychische Erkrankungen dürfen nicht dadurch schlechter versorgt werden, dass notwendige und bereits vorhandene Behandlungskapazitäten künstlich begrenzt werden.

3 Eine nachhaltige Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses

Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin und zum Fachpsychotherapeuten ist Voraussetzung dafür, dass auch künftig genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen.

4 Sicherstellung von Mindesthonoraren zur Sicherung der Versorgungsstruktur

Versorgungsstrukturen lassen sich langfristig nur sichern, wenn Praxen auf verlässliche und planbare Rahmenbedingungen bauen können.

5 Qualitätssicherung durch dafür qualifiziertes Fachpersonal

Digitale Gesundheitsanwendungen oder Beratungsangebote der Krankenkassen können Psychotherapie nicht ersetzen.

6 Eine gesellschaftspolitische Debatte über den Stellenwert psychischer Gesundheit

Psychische Erkrankungen dürfen nicht überwiegend unter dem Gesichtspunkt von Einsparpotenzialen betrachtet werden, sondern müssen als zentrale gesellschaftliche Herausforderung und als Investition in Gesundheit und Lebensqualität verstanden werden.

Die Abstimmung ist vorbei, die Verantwortung bleibt. Die entscheidende Frage lautet nicht: Was kostet Psychotherapie?

Die entscheidende Frage lautet: Was kostet es unsere Gesellschaft, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen keine Psychotherapie erhalten?

Positionspapier zur psychotherapeutischen Versorgung in Bayern aus Sicht psychotherapeutisch Behandelnder in der GKV

1 Eine gesamtgesellschaftliche Perspektive: Psychische Gesundheit ist keine Ausgabe, sondern eine Investition

Es gibt Ausgaben, die Geld kosten. Und es gibt Investitionen, die Geld sparen. Die ambulante Psychotherapie gehört zur zweiten Kategorie. Wer sie schwächt, trifft nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern handelt gegen die ökonomischen Interessen unseres Landes.

Wer heute bei der ambulanten Psychotherapie spart, spart nicht. Kosten werden verlagert: in Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, die Kinder- und Jugendhilfe, die Rentenversicherung und die Unternehmen.⁴˒⁵ Die Folge sind längere Krankheitsverläufe, Chronifizierungen, steigende Arbeitsunfähigkeitszeiten, zunehmende Erwerbsminderungsrenten und damit einhergehend höhere gesamtgesellschaftliche Kosten.

Dabei steht die Verhältnismäßigkeit der Sparmaßnahmen in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem möglichen Nutzen. Die gesamte ambulante Psychotherapie in Deutschland kostet 4,6 Milliarden Euro im Jahr.⁶ Das entspricht 1,5 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.⁷ Gleichzeitig werden in der ambulanten Versorgung rund 97 Prozent aller Behandlungsfälle des Gesundheitswesens mit nur 16 Prozent der Leistungsausgaben versorgt.⁸ Ausgerechnet in diesem hocheffizienten Bereich zu kürzen, ist weder gesundheitspolitisch noch ökonomisch nachvollziehbar. Das hat auch die Expertenkommission festgestellt. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich trotzdem dafür entschieden.

Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig. Die internationale Return-on-Investment-Analyse von Chisholm et al. (2016) im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation zeigt, dass jeder investierte Euro einen gesellschaftlichen Nutzen von 2,3 bis 5,7 Euro erzeugen kann.⁹ Deutsche Berechnungen von Rüdiger Nübling kommen zu einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von bis zu 1:5,5.¹⁰ Der Nutzen entsteht vor allem durch weniger Arbeitsunfähigkeit, weniger Erwerbsminderungsrenten und weniger stationäre Behandlungen.¹¹

Psychische Erkrankungen gehören bereits heute zu den größten volkswirtschaftlichen Belastungen Deutschlands. Sie zählen seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für lange Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung aufgrund einer psychischen Erkrankung liegt bei rund 33 Tagen und damit deutlich über anderen Erkrankungen.¹² 42 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten gehen auf psychische Erkrankungen zurück.¹³ Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beziffert die jährlichen Produktivitätsausfälle auf 56 Milliarden Euro.¹⁴

Für Bayern hat diese Entwicklung besondere Bedeutung. Der Freistaat ist Industriestandort und Mittelstandsland zugleich. Unternehmen von der Automobilzulieferung in Oberfranken über die Elektrotechnik in Mittelfranken bis hin zur Informationstechnologie in München sind auf gesunde, leistungsfähige und gut ausgebildete Beschäftigte angewiesen. Eine Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung verschärft den Fachkräftemangel, verlängert krankheitsbedingte Ausfälle und mindert die Wettbewerbsfähigkeit. Wer den Wirtschaftsstandort Bayern nachhaltig stärken will, muss auch in die psychische Gesundheit der Bevölkerung investieren. Diese Debatte ist keine Honorardebatte. Sie ist eine Debatte über wirtschaftliche Vernunft und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

2 Psychische Erkrankungen nehmen stetig zu

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Erkrankungen unserer Zeit, mit steigender Tendenz. 2024 wurde bei 40,9 Prozent der gesetzlich versicherten Erwachsenen, die ambulante Versorgung in Anspruch nahmen, mindestens einmal die Diagnose einer psychischen Störung dokumentiert. 2012 waren es 35,0 Prozent.¹⁵

Die Ursachen sind vielfältig: Folgen der Pandemie, gesellschaftliche Krisen, familiäre Belastungen, digitale Veränderungen, Folgen des Klimawandels und der Wertewandel.¹⁶ Die aktuelle Bedarfsplanung wird dabei dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht.¹⁷ Der Median der Wartezeit auf einen Therapieplatz liegt nach Erhebungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bei 108 Tagen.¹⁸ Das ist kein Durchschnitt mit Ausreißern nach oben, das ist die Mitte. Die Hälfte aller Betroffenen wartet länger.

Bayern ist dabei ein Land der extremen Unterschiede. München und Nürnberg verfügen über eine vergleichsweise hohe Dichte an Behandlungsangeboten. In der Oberpfalz, in Niederbayern, im nördlichen Oberfranken und in weiten Teilen Unterfrankens sieht die Realität anders aus: lange Fahrtwege, dünne Versorgungsdichte, Wartezeiten, die deutlich über dem Landesschnitt liegen.¹⁹ Ein Mensch in einer akuten depressiven Episode, der für jede Sitzung eine Stunde mit dem Auto fahren muss, weil öffentlicher Nahverkehr nicht verfügbar ist, kommt schlicht nicht in Behandlung.

Hinzu kommt die Lage Bayerns als Grenzland. In den grenznahen Regionen zu Österreich und mit Nähe zur Schweiz konkurrieren wir um dieselben hochqualifizierten Fachkräfte unter unterschiedlichen Vergütungs- und Arbeitsbedingungen.²⁰

Deshalb begrüßen wir eine Gesundheitsstrukturreform mit dem Ziel einer besseren und zielgerichteteren Versorgung psychisch kranker Menschen, die die Expertise unserer Berufsgruppe einbezieht und die Psychotherapeutische Sprechstunde erhält. Wir kennen die Lebensrealität der Betroffenen, wir sind qualifiziert im diagnostischen Entscheidungsprozess und wir können anhand der geltenden Psychotherapie-Richtlinie unterscheiden, wer Behandlung benötigt und wer von anderen Angeboten ausreichend profitiert.

3 Investitionen in den Kinder- und Jugendschutz stärken die Zukunft unseres Landes

Im Jahr 2024 wurden bundesweit 72.790 Kindeswohlgefährdungen bestätigt, der dritte Höchststand in Folge, ein Anstieg von 31 Prozent in fünf Jahren.²¹ In 75 Prozent dieser Fälle geht die Gefährdung von einem Elternteil aus.

Die Wissenschaft zeigt die Gründe hierfür unmissverständlich. Ein psychisch erkranktes, unbehandeltes Elternteil erhöht das Risiko für Vernachlässigung und emotionale Misshandlung des eigenen Kindes um ein Vielfaches. Rund 3,8 Millionen Kinder in Deutschland leben mit einem psychisch kranken Elternteil. Ihr Risiko für eigene Angststörungen ist 2,2-fach erhöht, für Depressionen 2,5-fach.²²

Wenn jetzt Therapieplätze wegfallen, entzieht dieses Land genau diesen Familien die Hilfe, die Kindeswohlgefährdung verhindert. Jeder Platz, der fehlt, jede Wartezeit, die sich verlängert, trifft keine abstrakten Zahlen, sondern echte Kinder in echten Familien.

Die Formel ist so einfach wie erschütternd: Wer heute an der Therapie der Eltern spart, schafft die Kindeswohlgefährdungsfälle von morgen. Kinderschutz beginnt nicht beim Jugendamt. Kinderschutz beginnt bei dem Therapieplatz, den wir den Eltern heute verweigern oder ermöglichen.

Der Entschließungsantrag enthält die Absicht, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie extrabudgetär zu vergüten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es greift aber zu kurz. Psychotherapie für alle Altersgruppen ist Bestandteil von Kinderschutz. Und auch Psychologische sowie ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation behandeln Kinder und Jugendliche fachgerecht. Eine Ausnahme, die an der Berufsbezeichnung ansetzt statt an der Qualifikation, verfehlt ihr Ziel. Notwendig ist außerdem eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.²³

Bayern hat mit dem Ausbau der Koordinierenden Kinderschutzstellen und der Frühen Hilfen ein Schutzsystem aufgebaut, auf das der Freistaat zu Recht verweist.²⁴ Ein solches System besteht jedoch nicht allein aus gesetzlichen Regelungen, Beratungsangeboten und behördlichen Strukturen. Am gesündesten für Kinder ist es, wenn sie in einem stabilen Umfeld mit psychisch stabilen Erwachsenen aufwachsen. Kinderschutz beginnt bei Prävention und Früherkennung, nicht erst dort, wo eine akute Gefährdung eingetreten ist.

4 Die Versorgung von Menschen mit schweren und komplexen Krankheitsbildern ist uns ein zentrales Anliegen

In der aktuellen Debatte ist der Eindruck entstanden, wir würden uns nicht ausreichend um diese Patientengruppe bemühen. Dem widersprechen wir.

Schwer psychisch erkrankte Menschen sind eine sehr heterogene Gruppe. Viele von ihnen sind ambulant gut behandelbar, berufstätig und in ihrem Alltag stabil, und sie werden in unseren Praxen behandelt. Für einen Teil gilt das jedoch zeitweise oder dauerhaft nicht: Wer in der akuten Phase einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, wöchentliche Termine selbstständig einzuhalten, oder wer eine Begleitung braucht, die das Wohnumfeld nicht leisten kann, ist mit einem wöchentlichen 50-Minuten-Setting allein nicht ausreichend versorgt. Für diese Konstellationen stehen Angebote außerhalb der GKV zur Verfügung, etwa die Sozialpsychiatrischen Dienste, Beratungsstellen und die Eingliederungshilfe. Für eine intensivere Behandlung stehen teilstationäre und stationäre Maßnahmen zur Verfügung. Diese sind an vielen Stellen zielführender, wirtschaftlicher und angemessener. Wenn diese Maßnahmen durch Kosteneinsparungen im Sozialsystem weiter reduziert werden, können wir als Berufsgruppe diesen Bedarf nicht auffangen.²⁵

Die am 10.12.2025 in Kraft getretene KSVPsych-Richtlinie kann mit dem Konzept von Behandlungsnetzwerken einen Beitrag leisten.²⁶ Dabei ist zu beachten, dass auch die psychiatrischen Fachärztinnen und Fachärzte den Bedarf seit Jahren nicht decken können und von einer massiven Nachwuchsproblematik betroffen sind. Für die Umsetzung braucht es mehr praktische Unterstützung und eine Finanzierung, die dem Aufwand beim Aufbau und Erhalt eines Netzwerks gerecht wird. Aktuell ist die Zusatzarbeit, um die Kriterien für solche Netzwerkverbünde zu erfüllen, unzureichend vergütet und für psychotherapeutische Praxen, die in der Mehrheit keine Angestellten für die Verwaltung haben, wirtschaftlich und organisatorisch schwer leistbar. Zudem entsprechen die formulierten Anforderungen häufig nicht den Rahmenbedingungen, die niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, insbesondere mit hälftigem Versorgungsauftrag, leisten können. In der aktuellen Fassung fallen sehr wenige schwer kranke Patientinnen und Patienten unter die strengen Kriterien dieser Richtlinie, besonders nicht solche, die dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

5 Psychotherapie ist keine Bagatellversorgung

Die Vorstellung, Psychotherapie komme in relevantem Umfang Menschen zugute, die keiner Behandlung bedürften, lässt sich empirisch nicht belegen. Richtlinienpsychotherapie setzt eine fachliche Diagnostik und eine Erkrankung mit Krankheitswert voraus. Die Diagnosen orientieren sich an international anerkannten Klassifikationssystemen.

Menschen erhalten von uns keine Behandlung, weil sie Unterstützung im Alltag suchen. Ist das der Fall, erfolgt in der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine Weitervermittlung an Beratungs-, Präventions- oder Selbstzahlerangebote.

Menschen mit einer einzelnen Diagnose ohne chronischen Verlauf leiden genauso an einer psychischen Erkrankung wie Menschen mit chronifiziertem Verlauf oder Mehrfachdiagnosen. Eine frühzeitige Behandlung ist die beste Prävention gegen Chronifizierung und teure Klinikaufenthalte.

Wir begrüßen die gesundheitspolitischen Bestrebungen, präventiv zu arbeiten. Die Forderung, psychotherapeutische Versorgung auf besonders schwere Erkrankungen zu konzentrieren, widerspricht diesem Ziel jedoch fundamental. Prävention bedeutet, zu handeln, bevor eine Krise eskaliert. Unsere Arbeit orientiert sich an den S3-Leitlinien der DGPPN, die auch für leichte und mittelschwere Ausprägungen Psychotherapie empfehlen.²⁷

In der Medizin wird Bluthochdruck nicht erst behandelt, wenn der Schlaganfall eingetreten ist. Diabetes wird nicht erst versorgt, wenn schwere Folgeschäden entstanden sind. Auch von „leichten Krebserkrankungen" wird in der Medizin nicht gesprochen. Bei psychischen Erkrankungen kann nichts anderes gelten.

Bereits jetzt erfüllen rund 50 Prozent der ambulant Behandelten die Kriterien für mehrere Behandlungsdiagnosen.²⁸

6 Digitalisierung birgt Chancen und Risiken

Bayern versteht sich als Innovations- und Technologiestandort. Die digitale Transformation eröffnet Chancen in Bildung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheitswesen. Doch jede strukturelle Veränderung birgt auch Risiken für die psychische Gesundheit.

Kinder und Jugendliche wachsen in digitalen Lebenswelten auf, in denen Beziehungen, Identitätsbildung und soziale Anerkennung zunehmend online stattfinden. Cybermobbing, digitale sexualisierte Gewalt, Sextortion, durch künstliche Intelligenz manipulierte Bilder, problematische Mediennutzung und exzessives Gaming sind keine abstrakten Risiken. Sie begegnen uns regelmäßig in der Praxis. Erwachsene erleben Belastungen durch digitale Arbeitswelten, soziale Isolation und ständige Erreichbarkeit.

Seit über 70 Jahren untersucht die Psychotherapieforschung, was Behandlungen wirksam macht, und kaum ein Befund ist so oft repliziert worden wie dieser: Die Qualität der therapeutischen Beziehung sagt den Behandlungserfolg vorher, über alle Verfahren, Störungsbilder und Altersgruppen hinweg.²⁹

Digitale Gesundheitsanwendungen können eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie vermitteln Informationen, unterstützen Übungen und schaffen niedrigschwellige Zugänge. Sie ersetzen aber weder eine fachliche Diagnostik, noch eine individuelle Behandlungsplanung und ganz sicher keine therapeutische Beziehung. Gerade für Menschen mit chronifizierten Krankheitsbildern und Beziehungsstörungen ist die korrigierende Beziehungserfahrung mit einem echten menschlichen Gegenüber elementar für den Heilungsprozess.

Psychische Erkrankungen entstehen selten durch einen Mangel an Informationen. Sie entstehen in komplexen Lebenszusammenhängen, in Beziehungen, Familien, Entwicklungsprozessen und belastenden Erfahrungen. Wir sehen das Gleichgewicht verletzt, wenn mit dem Leitsatz „digital vor ambulant vor stationär" die Primärversorgung von morgen diskutiert wird³⁰ und digitale Anwendungen extrabudgetär finanziert werden, psychotherapeutische Behandlungen hingegen nicht. Die Ausgaben der GKV für digitale Gesundheitsanwendungen stiegen 2025 um 63 Prozent auf rund 171 Millionen Euro.³¹ Im selben Zeitraum wurde die Psychotherapie gekürzt und budgetiert.

Die psychischen Folgen von Einsamkeit sind bereits heute besorgniserregend.³² Psychotherapie hilft Menschen, Einsamkeit zu überwinden und in Kontakt zu gehen. Eine App tut das nicht.

Bei der geplanten Gesundheitsstrukturreform und beim Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen³³ sehen wir die Gefahr, dass Diagnostik und Behandlungszuweisung nicht ausreichend fachgerecht erfolgen, wenn sie verstärkt über digitale Lotsensysteme laufen.

7 Die Sicherung einer Mindestvergütung ist essenziell

Die Bedrohung der psychotherapeutischen Versorgung begann im März 2026 mit der Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent durch den Erweiterten Bewertungsausschuss. In ganz Deutschland und in Bayern wurde diese Entscheidung mit großer Sorge aufgenommen. Es war der Beginn einer Protestwelle, die Sie auf unser Anliegen aufmerksam machen sollte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung forderte das Bundesgesundheitsministerium auf, seiner Rechtsaufsicht nachzukommen und die Kürzung zu beanstanden. Das Ministerium nutzte diese Chance nicht. Dass guter Grund bestanden hätte, machte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg deutlich, das am 9. Juli 2026 im Eilverfahren erhebliche rechtliche Zweifel äußerte und die Umsetzung vorläufig stoppte. Die Vergleichsrechnung der Kassenseite sei nicht valide.³⁴

Die Basis dieser Entscheidung war die seit 1999 geltende gesetzliche Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Sie wurde mit der Verabschiedung des BStabG am 10. Juli 2026 aus dem Gesetzestext gestrichen. Einen Tag nach dem Gerichtsbeschluss.

Unabhängig von der abschließenden rechtlichen Bewertung zeigt dieser Vorgang eines deutlich: Die wirtschaftliche Stabilität psychotherapeutischer Praxen ist keine Selbstverständlichkeit.

Mit diesen Maßnahmen wurde bereits tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die wirtschaftliche Absicherung entzogen, die Anstellung von Personal unattraktiv gemacht, eine Niederlassung für den dringend gebrauchten Nachwuchs unattraktiv gemacht und die ambulante Versorgung als Ganzes geschwächt. Wenn erfahrene Behandelnde die gesetzliche Versorgung verlassen oder ihr Angebot für gesetzlich Versicherte reduzieren, gehen Versorgungskapazitäten, Behandlungskompetenz und gewachsene regionale Strukturen verloren. In ländlichen Regionen Bayerns lassen sich solche Strukturen, einmal verloren, nicht wieder aufbauen.

Wir sehen die Politik in der Verantwortung, eine ausreichende Vergütung gesetzlich sicherzustellen. Wer sich für eine Niederlassung in der GKV entscheidet, muss vor dem Entzug seiner wirtschaftlichen Grundlagen durch Honorarverteilungskonflikte geschützt sein.

8 Die Bindung an die Grundlohnrate lässt die Vergütung schleichend erodieren

Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V bindet die Vergütung an die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder, die sogenannte Grundlohnrate. Das BStabG geht darüber hinaus und zieht von dieser Rate einen weiteren Prozentpunkt ab.³⁵

Entscheidend ist dabei ein Detail, das leicht überlesen wird: Die Rate ist eine Obergrenze, keine Zusage. Der Gesetzestext bestimmt, dass die vereinbarte Veränderung der Vergütung die Grundlohnrate nicht überschreiten darf. Eine Untergrenze kennt die Vorschrift nicht. Was darunter liegt, ist zulässig, was darüber liegt, wäre ein Rechtsverstoß.³⁶

Das klingt technisch und ist es auch. Seine Wirkung ist es nicht. Praxiskosten folgen nicht der Grundlohnrate, sondern der allgemeinen Preisentwicklung: Miete, Energie, Personalkosten für Praxismitarbeitende, Fortbildung und IT. Die Folge: Praxen haben in den kommenden drei Jahren keine Möglichkeit, inflationsbedingte Verluste auszugleichen. Für die Betroffenen sieht das nicht aus wie eine Kürzung, sondern wie eine Praxis, die aus unerfindlichen Gründen jedes Jahr schwerer zu betreiben ist.

Für die psychotherapeutische Versorgung wiegt das schwerer als für andere Fachgruppen. Wo Leistungen technisiert oder in der Menge ausgeweitet werden können, lässt sich eine sinkende Vergütung je Fall bis zu einem gewissen Punkt durch Effizienz auffangen. In einer Sitzung können nicht plötzlich zwei Menschen gleichzeitig behandelt werden. Es gibt keine Rationalisierungsreserve.

Von 2013 bis 2024 stieg der Verbraucherpreisindex um 28 Prozent, der Orientierungspunktwert dagegen nur um 17,8 Prozent.³⁷ Die Vergütung ist der Preisentwicklung damit über ein Jahrzehnt hinweg deutlich hinterhergelaufen. Eine Fortschreibungsregel, die diese Lücke nicht schließt, sondern zusätzlich um einen Prozentpunkt erweitert, verstetigt den Verlust.

Psychotherapeutische Praxen erzielten 2023 einen durchschnittlichen Reinertrag von 86.000 Euro, Arztpraxen von 310.000 Euro.³⁸ Ein Prozentpunkt weniger bedeutet für beide denselben relativen Verlust, aber nicht dieselbe Belastung: Bei durchschnittlichen Aufwendungen von 35.000 Euro je Praxis gibt es kaum Sachkosten, an denen sich sparen ließe, denn die wesentliche Ressource unserer Arbeit ist Zeit. Jeder wegfallende Prozentpunkt geht deshalb unmittelbar von dem ab, was zum Lebensunterhalt und zur Altersvorsorge bleibt.

9 Die Wiedereinbudgetierung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung gefährdet die bestehende Versorgung massiv

Die psychotherapeutische Versorgung hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. In Bayern wurde die Niederlassung mit hälftigen Versorgungsaufträgen gerade im ländlichen Raum gezielt gefördert, um die Versorgungsstruktur zu stärken.³⁹

Diese hälftigen Versorgungsaufträge werden teilweise in Teilzeit erfüllt, mit mindestens 12,5 Behandlungsstunden pro Woche. Ein großer Teil der Berufsgruppe arbeitet aber deutlich darüber hinaus. Bisher waren mit halbem Versorgungsauftrag bis zu 30 Therapiestunden pro Woche möglich. Werden diese nun budgetiert, ist zu erwarten, dass eine nennenswerte Anzahl von Praxen ihren Leistungsumfang reduzieren muss, weil darüber hinaus keine Vollvergütung mehr erfolgt und die Honorarhöhe bei Leistungserbringung nicht einmal feststeht.

In welchem anderen Bereich außer im Gesundheitswesen wird von Leistungserbringern erwartet, für ein Honorar zu arbeiten, das niedriger ist als die Leistung wert ist, und dessen Höhe zum Zeitpunkt der Leistung unbekannt bleibt? Stellen Sie sich das für Ihre eigene Tätigkeit vor.

Niedrigere Honorare gefährden die wirtschaftliche Existenz von Praxen. Wir werden gezwungen sein, alternative Einkommensquellen zu suchen. Damit findet eine Verschiebung psychotherapeutischer Leistungen in den Privatsektor statt. Ist das politisch so gewollt?

10 Qualität braucht Nachwuchs, aber Nachwuchs bleibt aus

Die Approbation mit vorangegangener zeit- und kostenintensiver Ausbildung sichert die Qualität, garantiert durch die Fortbildungspflicht. Darauf konnten sich die Menschen bisher verlassen. Wir haben den Eindruck, dass diese Standards aufgeweicht werden, wenn Krankenkassen ihren Versicherten alternative Angebote mit geringer qualifiziertem Personal machen⁴⁰ und gleichzeitig das Honorar für Approbierte gekürzt wird.

Bei nicht fachgerechter Behandlung ist schlimmstenfalls mit einer Verschlechterung von Krankheitsverläufen zu rechnen.

Seit der Reform von 2000 ist die Finanzierung der praktischen Ausbildungsphase nie verlässlich geregelt worden.⁴¹ Bereits jetzt kann der überwiegende Teil der durch einen Masterabschluss qualifizierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Weiterbildung nicht aufnehmen oder abschließen, weil keine ausreichende Finanzierung vorhanden ist und weder Politik noch Krankenkassen Verantwortung übernehmen.⁴²˒⁴³ Es handelt sich um motivierte, hochqualifizierte junge Menschen, die Zulassung zum Psychologiestudium ist beschränkt, die in ihrer Berufsbiografie im Stich gelassen werden, Sozialversicherungszeiten verlieren und den erlernten Beruf nicht ausüben können. Die Übergangsregelungen für die alte Ausbildungsordnung laufen 2032 aus.

Dieser Missstand erzeugt bereits jetzt eine Lücke beim Nachwuchs. Die Finanzierung der Weiterbildung allein aus honorierten Leistungen wird durch die Budgetierung noch unwahrscheinlicher. Die Folge ist, dass jährlich 2500 Menschen ihre Approbation abgeben, um ins prekäre alte System zurückzukehren, wo die Weiterbildung nach erfolgreichem Studium unter Mindestlohn vergütet wird. Die Alternative wäre es zu warten, bis die Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag einlöst und die Finanzierung der Weiterbildung regelt.

Hinzu kommt die demografische Struktur der Berufsgruppe. Im Arztregister der KBV waren 2025 bundesweit 16,3 Prozent der Psychologischen Psychotherapeuten, 12,7 Prozent der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und 30,6 Prozent der ärztlichen Psychotherapeuten 65 Jahre oder älter.⁴⁴ Die Generation der Babyboomer tritt in den nächsten fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand.⁴⁵ Für Bayern verschärft sich das dort, wo die Versorgung ohnehin dünn ist: in den ländlichen Regionen, in denen eine aufgegebene Praxis oft die einzige im Umkreis war. Die Maßnahmen des BStabG verschärfen diese Problematik drastisch, anstatt Lösungsansätze anzustreben.

Was jetzt entschieden wird

Als am 11. März die Kürzungen um 4,5 Prozent beschlossen wurden, war die Empörung groß. Tausende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden aktiv, um auf die Missstände in Versorgung und Vergütung hinzuweisen. Wir gingen bei bundesweiten Demonstrationen nicht nur auf die Straße, sondern suchten auch das Gespräch mit Ihnen. Damit haben wir einen neuen Weg beschritten, denn in der Vergangenheit waren es vor allem Gerichte, deren Rechtsprechung Verbesserungen in Versorgung und Vergütung erwirkt hat. Dass wir uns bislang zu sehr auf diesen Weg verlassen haben, zeigt sich daran, wie wenig aktive politische Gestaltung es hin zu einer deutlichen Verbesserung in diesem Bereich in den letzten Jahren gegeben hat.

Das mediale Interesse an der psychotherapeutischen Versorgung und Vergütung war in den letzten Wochen so groß wie nie zuvor. Ob auf Social Media oder in den Leitmedien, überall wurde über die Kürzungen in unserem Bereich berichtet. Der offene Brief „Todesstoß" erhielt in den drei Tagen vor der Abstimmung enormen Zuspruch: Pro Sekunde unterschrieben ihn zwei Menschen. Umso überraschender ist es, dass die Politik offenbar noch nicht erkannt hat, dass es sich bei den psychisch Kranken um eine größere Wählergruppe handelt, als die der Rentner in diesem Land.

Der Entschließungsantrag vom 10. Juli ist ein Eingeständnis der Notwendigkeit, nachzubessern. Drei Zusagen stehen bereits darin: die Fortführung laufender Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus, Ausnahmen von der Budgetierung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für schwer psychisch Kranke und für dringliche Fälle, sowie ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, bis Jahresende eine Dringlichkeitsfeststellung zu regeln.

Zwei weitere Regelungen wären sinnvoll und notwendig, um größeren Schaden in der Versorgung psychisch Kranker abzuwenden: die Wiederherstellung der Angemessenheitsprüfung und die Herausnahme der Psychotherapie aus der Budgetierung.

Deshalb bitten wir Sie: Gestalten Sie Politik aktiv und setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen aus der Budgetierung genommen werden und der gestrichene Vergütungsschutz in verbesserter Form wiederhergestellt wird.

Sollte das nicht möglich sein, werden wir und die Bevölkerung wieder auf richterliche Beschlüsse angewiesen sein. Bis dahin gilt es jedoch, Regelungen zu treffen, die in der Praxis funktionieren: Wichtig ist, dass Dringlichkeit vor Behandlungsbeginn festgestellt wird, um eine extrabudgetäre Vergütung sicherzustellen. Geklärt werden muss zudem, aus welchem Topf 2026 begonnene Behandlungen vergütet werden, wenn sie das Budget übersteigen.

Sie haben uns in unseren Gesprächen gesagt, die Versorgung in Ihrem Wahlkreis solle nicht geschwächt werden. Wir wiederum wünschen uns eine Politik, die basierend auf wissenschaftlicher Evidenz und volkswirtschaftlicher Vernunft entscheidet und die Versorgung von psychisch kranken Menschen gestaltet. Deshalb stehen wir für weitere Gespräche zur Verfügung, in Berlin oder in Ihrem Wahlkreisbüro vor Ort, und wir bringen mit, was in Berlin manchmal fehlt: die Kenntnis davon, in den Praxen tatsächlich passiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Psych. Uwe Waldmann (PP), Gruppe Unterfranken

Dipl.-Psych. Cornelia Basara (PP), Gruppe Mittelfranken

B. A. Christina Wyremba (KJP), Gruppe Oberfranken

Dipl.-Psych. Kristina Fisser (PP), Gruppe Oberpfalz

Soz.-Päd. Andrea Maderstorfer (KJP), Gruppe Niederbayern

M. Sc. Mara Geinitz (PP), Gruppe Oberbayern

Quellenverzeichnis

¹ KBV-Honorarbericht nach § 87c SGB V, 1. Quartal 2013 bis 4. Quartal 2024, Tabellen 32, 33, 38, Stand November 2025. Abrufbar unter: kbv.de/documents/infothek/zahlen-und-fakten/honora...

² Faktenblatt des Aktionsbündnis Psychotherapie e.V.

³ Faktenblatt Vergütung Psychotherapie, BDP, veröffentlicht 21.04.2026. Abrufbar unter: bdp-verband.de/aktuelles/detailansicht/faktenblatt...

⁴ Ökonomen: Kürzungen bei Krankenkassen können Kosten in anderen Versicherungen erhöhen. Deutsches Ärzteblatt. Abrufbar unter: aerzteblatt.de/news/okonomen-kurzungen-bei-kranken...

⁵ Sparen in der Krankenkasse kann Kosten in anderen Versicherungen erhöhen. ifo Institut, 16.07.2026. Abrufbar unter: ifo.de/pressemitteilung/2026-07-16/sparen-der-kran...

⁶ Faktenblatt Vergütung Psychotherapie, BDP 2026 (siehe Fußnote 3).

⁷ Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 auf 538 Milliarden Euro gestiegen. Statistisches Bundesamt. Abrufbar unter: destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/P...

⁸ Finanzentwicklung der GKV im 1.–4. Quartal 2025, Bundesministerium für Gesundheit. Abrufbar unter: bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldun...

⁹ Chisholm, D. et al. (2016): Scaling-up treatment of depression and anxiety: a global return on investment analysis. The Lancet Psychiatry, 3(5), 415–424. DOI: 10.1016/S2215-0366(16)30024-

¹⁰ Nübling, R. (2023): Kosten-Nutzen-Analyse ambulanter Psychotherapie – Return on Investment. Vortrag, Universität Trier.

¹¹ Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro rechnet sich. BPtK. Abrufbar unter: bptk.de/pressemitteilungen/jeder-in-ambulante-psyc...

¹² Die längsten Fehlzeiten weiterhin durch psychische Erkrankungen. BPtK. Abrufbar unter: bptk.de/pressemitteilungen/die-laengsten-fehlzeite...

¹³ Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Basisdaten Psychische Erkrankungen, Stand November 2023. Abrufbar unter: dgppn.de/_Resources/Persistent/6c85d23473cbf71340b...

¹⁴ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit. Abrufbar unter: baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Dat...

¹⁵ Psychische Störungen: Administrative Prävalenz (ab 18 Jahre). Robert Koch-Institut, Stand 05.12.2025. Abrufbar unter: gbe.rki.de/DE/Themen/Gesundheitszustand/Psychische...

¹⁶ Jacobi, F.: Die Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung: Herausforderungen und Lösungen. ineges-Tagung, Berlin, 19.03.2026. Abrufbar unter: ineges.de/wp-content/uploads/2025/12/Praesentation...

¹⁷ Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiterhin zu lang. BPtK zum G-BA-Gutachten zur Bedarfsplanung, 15.10.2018. Abrufbar unter: bptk.de/pressemitteilungen/wartezeiten-fuer-psychi...

¹⁸ Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Pressemitteilung zu Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz, 09.06.2026 (mediane Wartezeit 2025: 108 Tage). Abrufbar unter: https://www.kvb.de/ueber-uns/pressearbeit/09062026

¹⁹ Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Versorgungsatlas Psychotherapeuten. Abrufbar unter: kvb.de/fileadmin/kvb/Ueber-uns/Versorgungssituatio...

²⁰ Provisorische Tarife für psychologische Psychotherapie in der Schweiz: 2.58 Franken pro Minute, Stand April 2026. Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan),

²¹ Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand: Fallzahl binnen fünf Jahren um 31 % gestiegen. Statistisches Bundesamt, 15.12.2025. Abrufbar unter: destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/P...

²² Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen: Ergebnisse der COPSY-Längsschnittstudie von 2020 bis 2024. Bundesgesundheitsblatt 6/2025. Abrufbar unter: https://d-nb.info/1372982507/34

²³ Bundespsychotherapeutenkammer drängt auf Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen. Deutsches Ärzteblatt, 13.04.2026. Abrufbar unter: aerzteblatt.de/news/bundespsychotherapeutenkammer-...

²⁴ Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) und Frühe Hilfen in Bayern. Abrufbar unter: stmas.bayern.de/kinderschutz/koki-netzwerke/index....

²⁵ Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung. Der Paritätische Gesamtverband, 16.04.2026. Abrufbar unter: der-paritaetische.de/alle-meldungen/massive-kuerzu...

²⁶ KSVPsych-Richtlinie umsetzen. Abrufbar unter: https://www.ksvpsych.de/

²⁷ Aktuelle Leitlinien. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Abrufbar unter: register.awmf.org/de/leitlinien/aktuelle-leitlinie...

²⁸ Versorgungsstudie belegt: Psychotherapeut:innen indizieren Therapielängen bedarfsgerecht, Kurzzeittherapien überwiegen. PP 03/2023. Abrufbar unter: bvvp.de/wp-content/uploads/2023/09/Versorgungsstud...

²⁹ Flückiger, C., Del Re, A. C., Wampold, B. E. & Horvath, A. O. (2018): The alliance in adult psychotherapy: A meta-analytic synthesis. Psychotherapy, 55(4), 316–340. DOI: 10.1037/pst0000172

³⁰ Pressemitteilung der TK: Wir müssen die Menschen schnell und effizient dorthin lotsen, wo ihnen am besten geholfen wird, 25.06.2026. Abrufbar unter: tk.de/presse/themen/medizinische-versorgung/forum-...

³¹ GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025 (gemäß § 33a Abs. 6 SGB V, Berichtszeitraum 01.09.2020–31.12.2025). Abrufbar unter: gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversi...

³² Studie zum Alleinleben: Wer sich einsam fühlt, wird eher psychisch krank. Deutsches Ärzteblatt 10/2019. Abrufbar unter: aerzteblatt.de/archiv/studie-zum-alleinleben-wer-s...

³³ Kabinett beschließt Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Bundesministerium für Gesundheit, 15.07.2026. Abrufbar unter: bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldun...

³⁴ Erster Teilerfolg: LSG Berlin-Brandenburg stoppt vorläufig Honorarkürzung. Psychotherapeutenkammer Berlin, 09.07.2026, Az. L 7 KA 11/26 KL ER. Abrufbar unter: psychotherapeutenkammer-berlin.de/nachrichten/erst...

³⁵ Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BStabG), Art. 1 Nr. 25 (Änderung von § 71 SGB V). Abrufbar unter: bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/...

³⁶ § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__71.html

³⁷ Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Festlegung des Orientierungswertes: 733. Sitzung vom 16.09.2024, abrufbar unter kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungs...; und 803. Sitzung vom 17.09.2025, abrufbar unter kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungs...

³⁸ Statistisches Bundesamt: Arztpraxen 2023: Geringes Plus bei Einnahmen, starker Anstieg der Aufwendungen. Pressemitteilung Nr. 269 vom 24.07.2025. Abrufbar unter: destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/P...

³⁹ Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Anteil hälftiger Versorgungsaufträge. kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten...

⁴⁰ Programm „Mental gesund" der AOK PLUS Sachsen und Thüringen, 29.05.2026. Abrufbar unter: therapie.de/aktuell/artikel/mental-gesund-der-aok-...

⁴¹ Reform der Psychotherapeutenausbildung: Studienbeginn ab 2020. Deutsches Ärzteblatt 40/2019. Abrufbar unter: aerzteblatt.de/archiv/reform-der-psychotherapeuten...

⁴² Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns! DPtV, 06.06.2024. Abrufbar unter: dptv.de/psychotherapie/junge-psychotherapeutinnen/...

⁴³ Versorgung steht auf dem Spiel. ver.di, 14.01.2026. Abrufbar unter: verdi.de/gesundheit-soziales-bildung/mein-beruf/ps...

⁴⁴ Kassenärztliche Bundesvereinigung: Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, Bundesgebiet insgesamt, Stand 31.12.2025, Tabelle 3. Abrufbar unter: kbv.de/documents/infothek/zahlen-und-fakten/Bundes...

⁴⁵ Kassenärztliche Bundesvereinigung: Arztzahlstatistik 2025, Pressemitteilung vom 12.03.2026. Abrufbar unter: kbv.de/presse/pressemitteilungen/2026/kritischer-t...

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  1. Dr. Phil. Dipl.-Psych. Gunnar Reefschläger, Psychotherapeut, Praxis für Psychotherapie, Aschaffenburg
  2. Dr. Barbara Braun-Michl, Psychologische Psychotherapeutin, Eigene Praxis, Dachau
  3. Lukas Fuhrmann, Fürth
  4. Lisa Schiller, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, Sand am Main
  5. Kerstin Stemmer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Bad Mergentheim
  6. Lola Riehlein, Erlangen
  7. Sabine Kern, Psychologische Psychotherapeutin, Eigene Praxis, Günzburg
  8. Uwe Waldmann, Psychologischer Psychotherapeut, Würzburg
  9. Julian Sauer, Psychotherapeut, Praxis, Kitzingen
  10. Alexander Rubenbauer, Psychologischer Psychotherapeut, Praxis für Psychotherapie, Herrieden
  11. Michael Mehner, Psychologie Student, —, München
  12. Sabine Student, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, Bamberg
  13. anonymous
  14. Benedikt Jammers, Psychologischer Psychotherapeut, Würzburg
  15. Melanie Dietzsch, Psychologische Psychotherapeutin, Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie, Amberg
  16. Johanna Doliwa, FÄ Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Freiburg
  17. Verena Decker, Psychologische Psychotherapeutin, Nürnberg
  18. Felix Roßmeisl, Aschaffenburg
  19. Dipl. Psych. Julia Wohner, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, Dettelbach
  20. Patrick Stark, Psychoanalytiker, Praxis für Psychotherapie, Bergkirchen
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  1. Dipl. Psych. Mirthe Hoffmann, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, München
  2. M. Sc. Psych. Pheline Clement, Psychotherapeutin i. A., Praxis für Psychotherapie, Fürth
  3. Pia Sorgend, Psychotherapeutin, Eigene Praxis, Landshut
  4. Johanna Heidmann, Studentin, Würzburg
  5. Markus Werner, Bahnhofstraße 39, Praxis für Psychotherapie M. Werner, 85591 Vaterstetten
  6. Elisabeth Frimberger, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, München
  7. Carmen Maier, Referentin politische Bildung, Berlin
  8. Knut Schumach, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeutische Praxis Schumach, Würzburg
  9. Camilla Englberger, Psychologische Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, München
  10. Jennifer Remington-Nüsslein, Psychologische Psychotherapeutin, München
  11. Bianca Delija, Kempten
  12. Heike Schroeder, Psychologische Psychotherspeutin, Praxis für Psychotherapie, Ingolstadt
  13. Sophia Bathe, Prien
  14. Isabell Lackner, Psychologische Psychotherapeutin, Gemeinschaftspraxis Psychotherapie Lackner, Ingolstadt
  15. Maja Babiel, Psychologische Psychotherapeutin, München
  16. Jakob Richthammer-Wanek, Psychologe und Psy. Psychotherapeut, Psychotherapiepraxis Wanek, München
  17. Anna K.
  18. Dr. Aldebert Ulrike, Praxis fürPsychotherapie, Ärztliche Psychotherapeutin, Nürnberg
  19. Beate Gebhardt, Ärztliche Psychotherapeutin, Praxis für Psychotherapie, Volkach
  20. anonymous