An die Bundestagsabgeordneten und Bundesratsmitglieder
CDU/CSU-Landesgruppe
Thomas Bareiß (Wahlkreis: Zollernalb – Sigmaringen), Marc Biadacz (Wahlkreis: Böblingen), Steffen Bilger (Wahlkreis: Ludwigsburg), Yannick Bury (Wahlkreis: Emmendingen – Lahr), Wolfgang Dahler, Michael Donth (Wahlkreis: Reutlingen), Hermann Färber (Wahlkreis: Göppingen), Thorsten Frei (Wahlkreis: Schwarzwald-Baar), Inge Gräßle, Christian Haase, Alois Gerig, Markus Grübel (Wahlkreis: Esslingen), Olav Gutting (Wahlkreis: Bruchsal – Schwetzingen), Michael Hennrich, Matthias Hirth, Christian Jung, Klaus Mack (Wahlkreis: Calw), Anja Reinalter, Christian Schmidt, Ronja Kemmer (Wahlkreis: Ulm), Thorsten Krings, Paul Lehrieder, Niclas Herbst, Thomas Strobl, Alexander Föhr (Wahlkreis: Heidelberg), Stefan Glaser (Wahlkreis: Lörrach – Müllheim), Maximilian Mörseburg (Wahlkreis: Stuttgart II), Moritz Oppelt (Wahlkreis: Rhein-Neckar), Melis Sekmen (Wahlkreis: Mannheim), Matthias Hiller (Nürtingen) und Christoph Naser (Tübingen-Hechingen)
SPDBundestagsfraktion
Jasmina Hostert (Wahlkreis: Böblingen), Nils Schmid (Wahlkreis: Nürtingen), Macit Karaahmetoglu (Wahlkreis: Ludwigsburg), Parsa Marvi (Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt), Isabel Cademartori (Wahlkreis: Mannheim), Lars Castellucci (Wahlkreis: Rhein-Neckar), Katja Mast (Wahlkreis: Pforzheim), Saskia Esken (Wahlkreis: Calw), Johannes Fechner (Wahlkreis: Emmendingen – Lahr), Derya Türk-Nachbaur (Wahlkreis: Schwarzwald-Baar), Lina Seitzl (Wahlkreis: Konstanz), Rita Schwarzelühr-Sutter (Wahlkreis: Waldshut), Martin Gerster (Wahlkreis: Biberach)
Bundesrat - Ordentliche Mitglieder (mit Stimmrecht) Baden-Württemberg:
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ministerpräsident, Manuel Hagel (CDU) Stellvertretender Ministerpräsident sowie Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa, Dr. Danyal Bayaz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Minister für Finanzen, Petra Olschowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
Rudi Hoogvliet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes beim Bund
Baden-Württemberg, 6. Juli 2026
Offener Brief: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) gefährdet die psychotherapeutische Versorgung in Ihrer Region, handeln Sie jetzt!
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
Wir wenden uns heute an Sie als Psychotherapeut:innen, die in den 35 Landkreisen Baden-Württembergs täglich Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln. Wir sind Ihre Wähler:innen, unsere Patient:innen sind Ihre Wähler:innen und wir sind alarmiert.
Am Freitag stimmen Sie namentlich über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Ihre Entscheidung wird nicht im Fraktionskollektiv untergehen – sie wird mit Ihrem Namen verknüpft bleiben, nachlesbar für jede:n Ihrer Wähler:innen in Ihrem Wahlkreis, auch für uns, die Psychotherapeut:innen, die die Folgen in Ihrer Region täglich behandeln werden.
Für Baden-Württemberg existieren bis heute keine offiziellen Durchschnittszahlen zur Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz. Das Land erfasst lediglich die Wartezeit bis zu einem Ersttermin über die Terminservicestelle, nicht jedoch bis zum tatsächlichen Beginn einer Psychotherapie. Fachverbände und das Gesundheitsministerium berichten übereinstimmend, dass insbesondere Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich lange auf einen Therapieplatz warten.
Die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen Regionen wie den unseren steht bereits heute unter erheblichem Druck. Wer einen Therapieplatz sucht, wartet entsprechend dem bundesweiten Durchschnitt 20 Wochen als Erwachsener ¹ und 28 Wochen als Kind oder Jugendliche:r ² auf einen ersten regulären Behandlungstermin. Das ist Wartezeit, in denen Erkrankungen chronifizieren. Gerade im ländlichen Bereich sind Wartezeiten oft noch länger.
Was auf dem Spiel steht: die Versorgung in der Region
Die im BStabG vorgesehene Budgetierung birgt die große Gefahr, dass als ein Mittel zu ihrer Umsetzung maximal 18 Sitzungen pro Woche je hälftigem Versorgungsauftrag in Honorarverteilungsmaßstäben der Kassenärztlichen Vereinigungen festgeschrieben werden.
Die im BStabG vorgesehene Budgetierung auf bis zu 18 Sitzungen pro Woche je hälftigem Versorgungsauftrag würde in Baden-Württemberg rechnerisch zum Wegfall von mehren Zehntausend psychotherapeutischen Behandlungsstunden pro Woche führen. In einem Bundesland, in dem psychisch erkrankte Menschen bereits heute vielerorts monatelang auf einen Therapieplatz warten und insbesondere Kinder und Jugendliche besonders lange Wartezeiten erleben, würde sich die Versorgungslage weiter dramatisch verschärfen.
Das trifft eine Versorgung, die strukturell ohnehin am Limit ist: 33 % der niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind bereits über 60 Jahre alt,³ während die fehlende Refinanzierung der Weiterbildung kaum Nachwuchs folgen lässt. Jeder verlorene Therapieplatz heute ist damit auch ein Signal für die kommenden Jahre: Die Versorgungslücke wächst sehr viel schneller als sie sich schließen lässt.
Wirtschaftlich betrachtet ist das kein Randthema: Wie die folgenden Zahlen zeigen, verursachen unbehandelte psychische Erkrankungen bereits heute Milliardenkosten für die gesamte Region, jeder eingesparte Euro in der ambulanten Versorgung wird an anderer Stelle um ein Vielfaches teurer zurückgezahlt.⁴
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), über das der Bundestag am 10. Juli 2026 entscheiden wird, droht diese Situation dramatisch zu verschärfen. Es trifft die ambulante Psychotherapie an mehreren Stellen gleichzeitig:
▸ §87 BStabG: Die Terminservicestellen-Zuschläge und Kurzzeittherapie-Zuschläge werden gestrichen; Budgetierungsmechanismen (§87d) werden eingeführt.
▸ §71 BStabG: Alle psychotherapeutischen Leistungen werden an die Grundlohnrate gebunden, eine systematische Entkoppelung vom tatsächlichen Behandlungsbedarf.
▸ §120 BStabG: Diese Begrenzung wird auf Weiterbildungsinstitute ausgedehnt und verschärft damit die ohnehin bestehende Nachwuchskrise und die Versorgungslage enorm, da bisher alle Aus- und Weiterbildungsambulanzen zusätzlich zum KV-Kontingent behandeln konnten.
▸ Bereits ab 01.04.2026 wurden die Honorare für psychotherapeutische Leistungen durch Beschluss des Bewertungsausschusses um 4,5 % gekürzt. Eine Klage der KBV läuft.⁵
Warum das in der Psychotherapie besonders verheerende Folgen für die Versorgung hat
Psychotherapie ist seit dem sogenannten „10-Pfennig-Urteil“ des Bundessozialgerichts von 1999 als Sonderfall anerkannt, weil unsere Leistungen zeitgebunden und vorab genehmigungspflichtig sind und sich, anders als bei anderen Facharztgruppen, nicht durch höhere Fallzahlen kompensieren lassen. Genau deshalb wurden psychotherapeutische Leistungen ab 2013 aus dem gedeckelten Budgettopf herausgenommen⁶. Das Bundessozialgericht hat zudem festgelegt, dass eine voll ausgelastete Praxis einen Ertrag erzielen können muss, der dem vergleichbarer, grundversorgender Facharztgruppen entspricht⁷. Das BStabG macht diesen gerichtlich abgesicherten Schutz rückgängig, mit direkter Folge für die Versorgung: Praxen, die nicht mehr kostendeckend arbeiten können, stehen für Patient:innen nicht mehr zur Verfügung.
Ein Widerspruch, den die Landesregierung selbst nicht wollen kann: Psychotherapie und der Masterplan Kinderschutz
Baden-Württemberg hat sich mit der im Juli 2025 vom Kabinett beschlossenen Strategie Masterplan Kinderschutz ausdrücklich zu einem der zentralen kinder- und jugendpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode bekannt – im Koalitionsvertrag verbindlich verankert, mit rund 9,8 Millionen Euro und 52 Maßnahmen unterlegt, unter Federführung des Sozialministeriums. Er ist die direkte politische Antwort auf den Missbrauchsfall Staufen und die Empfehlungen der Kommission Kinderschutz. Sein Ziel: ein wirksames, vernetztes und lernfähiges Schutzsystem für Kinder in diesem Land.
Genau dieses Ziel unterläuft das BStabG auf Bundesebene – mit harten Zahlen, die wir aus unserer täglichen Praxis kennen:
72.790 bestätigte Kindeswohlgefährdungen wurden 2024 in Deutschland festgestellt, der dritte Höchststand in Folge (+31 % in fünf Jahren, Destatis).
3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben mit mindestens einem psychisch erkrankten Elternteil (BPtK). Die COPSY-Studie zeigt: Diese Kinder haben ein 2,7-fach erhöhtes Risiko für psychische Auffälligkeiten, ein 2,2-fach erhöhtes Risiko für Angststörungen und ein 2,5-fach erhöhtes Risiko für depressive Symptome.
Der Zusammenhang ist wissenschaftlich eindeutig belegt: Unbehandelte psychische Erkrankungen bei Eltern erhöhen nachweislich das Risiko für Vernachlässigung, emotionale Misshandlung und Kindeswohlgefährdung. Fehlende Therapieplätze werden zu Kinderschutzfällen.
75 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung gehen von einem Elternteil aus; häufigste Formen sind Vernachlässigung (58 %) und psychische Misshandlung (37 %).
Wer heute an der Therapie der Eltern spart, schafft die Kinderschutzfälle von morgen. Der Masterplan Kinderschutz baut auf Vernetzung, Früherkennung und niedrigschwelligen Hilfen – all das setzt voraus, dass es überhaupt noch ambulante Therapieplätze gibt, an die Familien, Jugendämter, Schulen und Kliniken verweisen können. Eine Budgetierung, die genau diese Plätze verknappt, zieht dem Land seinen eigenen Kinderschutz-Masterplan systematisch den Boden unter den Füßen weg.
Auch bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen selbst verschärft sich die Lage: 2024 wurden 116.300 stationäre Behandlungen wegen psychischer Erkrankungen bei 10- bis 19-Jährigen gezählt (+3,4 % gegenüber 2023, +36,5 % gegenüber 2004) – häufigste Diagnose Depressionen. Stationäre Behandlung ist teurer, intensiver und belastender als ambulante Frühintervention. Kürzungen bei ambulanten Therapieplätzen führen zwangsläufig zu mehr stationären Aufnahmen – und damit zu höheren Kosten an anderer Stelle im System, das der Bund mit dem BStabG eigentlich entlasten will.
Wirtschaftliche Dimension: kein soziales Randthema, sondern eine Frage von Fachkräftesicherung und Beitragsstabilität
Gerade weil dieses Gesetz mit Beitragsstabilität begründet wird, gehört die volkswirtschaftliche Gegenrechnung auf den Tisch – mit offiziellen Zahlen der Bundesbehörden, nicht mit Verbandsschätzungen:
Krankheitskosten gesamt: Nach der amtlichen Krankheitskostenrechnung des Statistischen Bundesamtes verursachten Krankheiten 2023 direkte Kosten von 491,6 Milliarden Euro in Deutschland. Psychische und Verhaltensstörungen zählen neben Kreislauferkrankungen zu den beiden kostenintensivsten Krankheitsgruppen überhaupt.¹⁶
Produktionsausfall: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beziffert die Produktionsausfallkosten allein durch psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen auf 20,5 Milliarden Euro jährlich, den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 35,4 Milliarden Euro – Tendenz seit Jahren steigend (2020 waren es noch 14,6 bzw. 24,3 Milliarden Euro).¹⁷
Rentenkasse und Fachkräftesicherung: Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung gingen 2023 rund 41,8 % aller erstmals bewilligten Erwerbsminderungsrenten – etwa 68.700 Fälle – auf eine psychische Erkrankung zurück. Das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine krankheitsbedingte Frühverrentung in Deutschland.¹⁸ Jede dieser Frührenten bedeutet: eine Erwerbsperson weniger, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, in einer Zeit, in der händeringend über Fachkräftemangel und Beitragssatzstabilität in der Rente diskutiert wird.
Der volkswirtschaftliche Hebel ambulanter Therapie: Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro spart bis zu 5,50 Euro an anderer Stelle – durch weniger Lohnfortzahlung, weniger stationäre Behandlung und höhere Produktivität.¹¹ Bei unbehandelten psychischen Erkrankungen im Kindesalter entstehen konservativ geschätzt über 500.000 Euro Folgekosten pro Fall über den gesamten Lebensverlauf (IAB/OECD) – durch Schulabbruch, Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug.
Für eine Politik, die zu Recht auf Generationengerechtigkeit, tragfähige Sozialversicherungen und die Sicherung von Fachkräften setzt, ist das kein Randaspekt: Eine Budgetierung, die heute ambulante Psychotherapieplätze kappt, erzeugt morgen mehr Frührenten, mehr stationäre Fälle und höhere Folgekosten in genau den Sozialsystemen, deren Stabilität dieses Gesetz eigentlich sichern soll. Sparen an der ambulanten Versorgung ist damit keine Konsolidierung, sondern eine Verschiebung der Kosten in die teureren, langfristig wirkenden Systeme – Rente, Klinik, Jugendhilfe.
Was heißt das für Ihre Wähler:innen?
→ Honorareinbußen von bis zu 10 % allein durch den Gesetzentwurf in seiner Grundform, bei Umsetzung der Budgetierungsmechanismen drohen Verluste von bis zu 25 %.
→ Praxen werden schließen oder auf Selbstzahler:innenleistungen ausweichen, GKV-Versicherte verlieren Zugang.
Das ist kein Problem einzelner Praxen, das ist ein Problem Ihrer Region und der Wirtschaft.
Psychische Störungen waren 2024 die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland, mit durchschnittlichen Ausfallzeiten von 33 bis 41 Tagen pro Fall.⁸ ⁹
2024 verursachten psychische Erkrankungen Produktionsausfallkosten von 22,5 Milliarden Euro und einen Brutto-Wertschöpfungsverlust von 38 Milliarden Euro.¹⁰
Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro spart bis zu 5,50 Euro an anderer Stelle, etwa durch reduzierte Lohnfortzahlungen, weniger stationäre Behandlungen und höhere Produktivität.¹¹
Besonders in Ihrer Region: Ländliche Versorgung ist akut bedroht.
Gerade in ländlichen Regionen Baden-Württembergs – etwa im Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Hohenlohekreis, in Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Biberach, Freudenstadt, Calw, Waldshut oder Tuttlingen – ist die psychotherapeutische Versorgung bereits heute vielerorts sehr angespannt. Zusätzliche Einschränkungen würden die Wartezeiten weiter verlängern und die Versorgung psychisch erkrankter Menschen deutlich verschlechtern.
Jede geschlossene Praxis, jede Kolleg:in, die in den Ruhestand geht ohne Nachfolge, reißt eine Lücke, die sich in dieser Region nicht kurzfristig schließen lässt. Das BStabG wird diesen Prozess massiv beschleunigen. Wenn Praxen wirtschaftlich nicht mehr lebensfähig sind, zieht der Nachwuchs dort erst recht nicht hin.
Regionale Zahlen: Was die Budgetierung konkret bedeutet
Nach der aktuellen Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW, Stand 2026) sind im Land insgesamt 3.023,78 psychotherapeutische Versorgungsaufträge (VZÄ) ausgewiesen¹².
Legt man – entsprechend der bundesweit üblichen Struktur – zugrunde, dass etwa 70 % der Versorgungsaufträge hälftig besetzt sind¹³, entspricht dies in Baden-Württemberg rechnerisch rund 2.116 hälftigen Versorgungsaufträgen.
Bereits heute arbeiten viele Psychotherapeut:innen in diesen Strukturen weit über die reine Mindestversorgung hinaus. In der Praxis werden – insbesondere in unterversorgten und ländlichen Regionen – mit einem hälftigen Versorgungsauftrag teils bis zu 30 Sitzungen pro Woche ermöglicht, um der dramatischen Versorgungslücke zumindest teilweise entgegenzuwirken.
Die im BStabG vorgesehene Budgetierung würde diesen Spielraum jedoch systematisch einschränken. Sollte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine feste Obergrenze von 18 Sitzungen pro Woche je hälftigem Versorgungsauftrag umsetzen, entstünde ein struktureller Verlust von rund 12 Sitzungen pro Woche pro hälftigem Sitz.
Hochgerechnet auf etwa 2.116 hälftige Versorgungsaufträge ergibt sich daraus ein Rückgang von ungefähr rund 25.400 psychotherapeutischen Behandlungssitzungen pro Woche in Baden-Württemberg!
Diese Kapazität würde dem System der gesetzlichen Krankenversicherung in der ambulanten Psychotherapie faktisch entzogen. Dies geschieht in einem Bundesland, in dem bereits heute viele Patient:innen – insbesondere Kinder, Jugendliche und Menschen in ländlichen Regionen wie dem Schwarzwald, Oberschwaben, der Ostalb oder dem Nordosten Baden-Württembergs – monatelang auf einen ersten Therapieplatz warten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine weitere strukturelle Verknappung ambulanter psychotherapeutischer Versorgung politisch verantwortet werden kann, ohne die Versorgungssicherheit psychisch erkrankter Menschen nachhaltig zu gefährden.
Zur namentlichen Abstimmung am 10. Juli
Am Freitag entscheiden Sie namentlich – mit Ihrem Namen, nicht anonym im Fraktionsblock. Wer dann zustimmt, obwohl er die Versorgungslage in seinem Wahlkreis kennt, trifft eine bewusste Entscheidung gegen die psychotherapeutische Versorgung vor Ort
Unsere konkreten Forderungen an Sie:
An die Mitglieder aus Baden-Württemberg im Bundesrat:
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wir bitten Sie eindringlich, diese Möglichkeit zu nutzen.
Auch in Ländern mit CDU/SPD-geführten Koalitionen wird parteiübergreifend Kritik am BStabG geäußert – insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen auf Krankenhäuser und die ambulante Versorgung. Der Vermittlungsausschuss ist kein Veto, aber er ist die letzte Möglichkeit, dieses Gesetz nachzubessern, bevor strukturelle Schäden in der Versorgung eintreten.
Psychische Störungen kann man nicht wegsparen. Aber man kann dafür sorgen, dass Menschen in dieser Region auch morgen noch einen Therapieplatz finden, statt monatelang zu warten oder ganz auf Versorgung zu verzichten und dadurch teurere Folgekosten aufgrund chronifizierter psychischer Erkrankungen tragen zu müssen. Wer keinen ambulanten Therapieplatz findet, wird langfristig stationär behandelt werden müssen. Eine stationäre psychiatrische Behandlung kostet im Durchschnitt fast das 13-fache einer ambulanten Psychotherapie, Reduzierung der ambulanten Versorgung verlagert somit nur die Kosten in das teurere System.¹⁵
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den bestehenden Spielraum zu nutzen und eine erneute Beratung im Vermittlungsausschuss zu unterstützen.
Sollten Sie weitergehende Informationen für Ihre Entscheidung im Wahlkreis benötigen, stehen wir kurzfristig für Gespräche zur Verfügung – gerne auch vor Ort in unseren Praxen, um die Versorgungssituation unmittelbar nachvollziehbar zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Psychotherapeut:innen aus Baden-Württemberg
Quellen
¹ Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) (2022): Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie.
² Rodney-Wolf, K. et al. (2025): Ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie, 54(2), 86–98.
³ Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2025): Arztzahlstatistik 2024 – Anstellung und Teilzeit bleiben beliebt.
⁴ OECD (2026): The Economic Case for Preventing Mental Ill Health. OECD Health Policy Studies, Paris. DOI: 10.1787/1666bf1.
⁵ Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2026): Paukenschlag: KBV klagt gegen massive Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen. Pressemitteilung vom 19.03.2026.
⁶ Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) (2026): Die ambulante Psychotherapie retten.
⁷ Bundessozialgericht (BSG) (1999): Urteil vom 25.08.1999 – B 6 KA 14/98 R u. a. („10-Pfennig-Urteil“); bestätigt durch BSG (2001): Urteil vom 12.09.2001 – B 6 KA 58/00 R.
⁸ Techniker Krankenkasse (TK) (2025): Gesundheitsreport 2025 – Arbeitsunfähigkeiten.
⁹ DAK-Gesundheit (2025): Psychreport 2025.
¹⁰ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (2025): Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024.
¹¹ Chisholm, D. et al. (2016): Scaling-up treatment of depression and anxiety. The Lancet Psychiatry, 3(5), 415–424.
¹² KVBW (2026): Bedarfsplan 2026, Anlage 2.2 – Planungsblatt Psychotherapeuten (Stichtag 01.10.2025).
¹³ GKV-Spitzenverband (2026): Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in den Blick nehmen.
¹⁴ Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg (2025): Strategie Masterplan Kinderschutz für Baden-Württemberg, Broschüre, 42 S., Kabinettsbeschluss Juli 2025.
¹⁴ᵃ Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Kindeswohlgefährdungen 2024 – 72.790 bestätigte Fälle (+31 % in fünf Jahren); 239.360 Gefährdungseinschätzungen; 69.477 Inobhutnahmen; häufigste Formen: Vernachlässigung (58 %) und psychische Misshandlung (37 %); Gefährdung durch ein Elternteil in 75 % der Fälle.
¹⁴ᵇ Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): 3,8 Mio. Kinder und Jugendliche in Deutschland leben mit mindestens einem psychisch erkrankten Elternteil.
¹⁴ᶜ COPSY-Längsschnittstudie (UKE Hamburg-Eppendorf): 2,7-fach erhöhtes Risiko für psychische Auffälligkeiten, 2,2-fach für Angststörungen, 2,5-fach für depressive Symptome bei Kindern psychisch erkrankter Eltern.
¹⁴ᵈ Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung PD26_N021_23 (01.04.2026): Stationäre Behandlungen bei 10- bis 19-Jährigen wegen psychischer Erkrankungen 2024: 116.300 Fälle (+3,4 % ggü. 2023, +36,5 % ggü. 2004), Anteil 18,9 % aller stationären Behandlungen dieser Altersgruppe, häufigste Diagnose Depressionen (29,1 %).
¹⁵ Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) (2020): zitiert nach Psycho Watchdog (2026): Warum die Psychotherapie in Deutschland aufgewertet werden sollte.
¹⁶ Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Krankheitskostenrechnung 2023 – Krankheiten verursachten 2023 direkte Kosten von 491,6 Mrd. Euro; psychische und Verhaltensstörungen und Kreislauferkrankungen als kostenintensivste Krankheitsgruppen.
¹⁷ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Berichtsjahr 2023 – Produktionsausfallkosten psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen: 20,5 Mrd. Euro, Bruttowertschöpfungsausfall: 35,4 Mrd. Euro (zum Vergleich 2020: 14,6 bzw. 24,3 Mrd. Euro).
¹⁸ Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenversicherung in Zeitreihen / Statistik der Rentenzugänge 2023 – 41,8 % aller erstmals bewilligten Erwerbsminderungsrenten (rund 68.700 Fälle) mit psychischer Erkrankung als Hauptdiagnose.
¹⁹ PtW Forum (2026): Psychotherapie in Deutschland in Gefahr – Wieso und wie wir die Weiterbildung finanzieren müssen