
ein Plädoyer für faire Verfahren
Offener Brief von Manuel Eibl
Bunte Lichterketten, ein Team in Warnwesten, eine Anlaufstelle für alle Anliegen: Das Awareness-Konzept ist in der Wiener Sex-Positive- und Clubszene längst zum vertrauten Bild geworden. Seit 1. Juli 2026 ist es sogar Gesetz – Veranstalter:innen ab 300 Gästen müssen in Wien ein Awareness-Konzept sowie Awareness-Beauftragte vorweisen (§ 26 Abs. 5 Wr. VG). Ein richtiger und überfälliger Schritt. Doch ein Gesetz schafft noch keine Kultur. Und genau an dieser Kultur zeigt sich, aus eigener Erfahrung, ein blinder Fleck: Wer als Awareness-Arbeiter selbst ins Visier gerät, findet in derselben Szene, die Fairness predigt, oft weder Verfahren noch Gehör.
Ein Engagement, das nicht vor Kritik schützt
Seit 2024 arbeite ich in der Awareness-Arbeit bei Sex-Positive-Events, war während meines Studiums an der TU Wien Studienvertreter und im Queer-Referat der Hochschüler:innenschaft aktiv, habe Vernetzungstreffen mit anderen Hochschulgruppen organisiert und Pride-Teilnahmen mitgestaltet. Ich verstehe mich selbst als queer und Feminist. Das schreibe ich nicht, um mich reinzuwaschen, sondern weil es zeigt: Auch wer sich seit Jahren für genau diese Werte einsetzt, ist vor unfairer Behandlung nicht automatisch gefeit – im Gegenteil, gerade als Mann bzw. männlich gelesene Person trifft man in der Szene oft auf einen Generalverdacht, der jede sachliche Aufklärung im Keim erstickt.
Dieser Verdacht ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Gewaltstatistiken sind eindeutig, aktuelle öffentliche Fälle erinnern schmerzhaft daran, dass sexualisierte Gewalt ein reales, drängendes Problem bleibt. Awareness-Arbeit, Aufklärung, Prävention – all das ist notwendig. Auch Gesetzgebung, Exekutive und Justiz stehen zu Recht in der Pflicht, Betroffene zu schützen und Täter zu verurteilen. Ich selbst habe das erlebt: Als Mitglied eines Awareness-Teams bin ich eingeschritten, als es bei einer Sex-Positive-Party im Schaumraum zu einem Übergriff kam, habe bei der Identifikation der Person geholfen und eine Anzeige mitangestoßen. Der Täter wurde verurteilt.
Umso mehr hat es mich getroffen, dass ich kurze Zeit später selbst – ohne konkreten Vorwurf, ohne Gespräch, ohne Möglichkeit zur Stellungnahme – aus der Awareness-Arbeit ausgeschlossen wurde. Man teilte mir mit, man wolle „nicht mehr mit mir arbeiten". Gründe? Bis heute keine. Mehrfache Anfragen um Aufklärung blieben unbeantwortet. Der vage Vorwurf wurde seither, ohne dass ihn irgendjemand geprüft oder mit mir besprochen hätte, an zahlreiche Kollektive und Veranstalter:innen weitergetragen.
Besonders schmerzhaft war, dass dieser Konflikt auch auf meine eigene Fachschaft übergriff – jene Gemeinschaft, die mir als Zugezogenem über Jahre zur zweiten Familie geworden war. Dort beschränkte sich der Ausschluss nicht auf die Awareness-Arbeit: Mir wurde generell jede Mitarbeit bei Veranstaltungen verwehrt – selbst einfachste Tätigkeiten wie das Ausschenken von Getränken waren mir plötzlich nicht mehr möglich. Auch hier wurde mir nie konkret mitgeteilt, was mir eigentlich vorgeworfen wird.
Ich nenne bewusst keine Namen, keine Kollektive, keine Veranstalter:innen. Es geht mir nicht um Anprangerung – es geht um ein Prinzip.
Wenn Definitionsmacht zur Kommunikationsverweigerung wird
Die Awareness-Szene arbeitet mit zwei zentralen Konzepten: Definitionsmacht – nur die betroffene Person definiert, was ihr angetan wurde – und Parteilichkeit, also die bewusste Solidarität mit ihr. Beides sind wichtige, feministisch begründete Prinzipien. Problematisch wird es, wenn sie so ausgelegt werden, dass mit vermeintlichen Tätern gar nicht mehr gesprochen wird. Wer nie erfährt, was ihm konkret vorgeworfen wird, kann sich weder erklären noch reflektieren noch etwas verändern. Aus Definitionsmacht wird so, ungewollt, ein Freibrief für stille Kommunikationsverweigerung.
Das trifft nicht nur Männer. Auch andere LGBTQIA*-Personen und Frauen berichten von denselben Kommunikationsdefiziten: Gespräche mit Awareness-Leads finden oft gar nicht erst statt, werden vage gehalten oder auf unbestimmte Zeit vermieden. Und wenn überhaupt kommuniziert wird, dann meist schriftlich – knapp, schwammig, ohne wirkliche Erklärung. Für Themen wie Grenzverletzungen, Intimität und Gewalt ist genau diese Art der Kommunikation denkbar ungeeignet. Für einen selbsternannten „SafeR Space" ist es ein Armutszeugnis.
Die Folgen unbearbeiteter Konflikte sind erheblich. Vage, nie konkretisierte Vorwürfe, die trotzdem weitergetragen werden, können ganze soziale und berufliche Netzwerke kosten. In meinem Fall führte der stille Ausschluss aus sämtlichen Awareness-Diensten zu erheblichen psychischen Belastungen, bis hin zu Panikattacken. Einige der Verantwortlichen wussten davon – und setzten ihr Vorgehen dennoch fort, ohne je ein Gespräch anzubieten. Ich habe mir daraufhin selbst Unterstützung bei der Männerberatung gesucht – dort wurde ich sowohl über Hilfsangebote als auch über rechtliche Möglichkeiten bei Rufschädigung informiert.
Was echte Sicherheit braucht
Minderheiten und Betroffene zu schützen bedeutet nicht, Gerüchte zur Entscheidungsgrundlage zu machen. Es bedeutet, Verfahren zu schaffen, die Betroffene und Beschuldigte ernst nehmen: mit klaren Zuständigkeiten, dokumentierten Abläufen, vertraulichen Gesprächen und nachvollziehbaren Ergebnissen. Konkret braucht es aus meiner Sicht:
--Niedrigschwellige, unabhängige Meldewege und Anlaufstellen
--Verfahrensgarantien: zeitnahe Anhörung aller Seiten, Dokumentation, benannte Zuständigkeiten, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
--Schutz- und Interimsmaßnahmen für Betroffene, begleitet von geschulten Personen
--Verpflichtende Schulungen und Supervision für Awareness-Teams – Bias-Reflexion, Deeskalation, Gesprächsführung, Trauma-Sensibilität
--Begründete, rückgekoppelte Entscheidungen statt stiller Exklusion
--Restorative- und Re-Entry-Prozesse nach erfolgter Aufarbeitung, damit Entwicklung möglich bleibt
--Arbeitsgruppen, die mit beiden Seiten kommunizieren, um transformative Prozesse mit gewaltausübenden Personen anzustoßen
Ich bin bereit, mich diesem Diskurs zu stellen, meiner eigenen Verantwortung nachzukommen und mich weiter im Awareness-Bereich zu engagieren und fortzubilden. Und ich sage das ausdrücklich auch an alle, die selbst Grenzüberschreitungen beobachten – einschließlich der eigenen: Wegsehen ist keine Option. Handeln, ansprechen, wenn nötig Anzeige erstatten.
Awareness darf nicht bei guten Absichten stehenbleiben. Wer für Betroffene einsteht, muss auch für faire Verfahren einstehen – sonst bleibt der „sichere Raum" für manche ein Ort der Willkür. Nur mit echtem Dialog werden unsere Räume tatsächlich sicherer. Für alle.
Zur Person: Manuel Eibl engagiert sich seit 2024 in der Awareness-Arbeit bei Sex-Positive-Events und weiteren Veranstaltungen. Bereits während seines Studiums an der TU Wien setzte er sich als Studienvertreter und im Queer-Referat der Hochschüler:innenschaft für Diversität und Gleichberechtigung ein.
Quellen und weiterführende Links:
1 . Wiener Veranstaltungsgesetz, § 26 Abs. 5: ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20250630...
2 . Der Standard, Prozessbericht: derstandard.at/story/3000000265958/prozess-um-uebe...
3 . Der Standard, Urteil: derstandard.at/story/3000000269891/halbes-jahr-haf...
4 . Awareness-Institut, Glossar: https://awareness-institut.net/glossar/
5 . Awareness-Standards: https://awareness-standards.info/
6 . HTU bei der Regenbogenparade: ots.at/presseaussendung/OTS_20170616_OTS0004/hochs...
7 . RESPONS: Was tun bei sexualisierter Gewalt? Handbuch für die Transformative Arbeit mit gewaltausübenden Personen, Unrast Verlag, 2025, ISBN 978-3-89771-316-1
Beratungsstellen für Betroffene:
-Frauennotruf der Stadt Wien: wien.gv.at/frauen/24-stunden-frauennotruf...
-Frauenberatungsstellen: https://www.sexuellegewalt.at/
-Frauenhelpline: https://www.haltdergewalt.at/
-Opferschutz und Gewaltprävention der Männerberatung: https://www.maenner.at/opferschutz/
-Übersicht der Vienna Club Commission: viennaclubcommission.at/anlauf-und-beratungsstelle...